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   BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74   

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https://dejure.org/1977,825
BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74 (https://dejure.org/1977,825)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1977 - V C 51.74 (https://dejure.org/1977,825)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - V C 51.74 (https://dejure.org/1977,825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mutterschutz im Graduiertenförderungsrecht - Anspruch auf Einräumung der arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Mutterschutzfristen - Verlängerung der Graduiertenförderung über die Regelförderungsdauer hinaus - Unterbrechung der wissenschaflichen Arbeit durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stipendium - Unterbrechung des wissenschaftlichen Vorhabens - Schwangerschaft - Entbindung - Mutterschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 124
  • DÖV 1978, 612
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich berechtigt, sich am Regelfall zu orientieren und bei der gesetzlichen Regelung zu typisieren (BVerfGE 18, 315 [340]; 39, 316 [329]).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvR 288/70

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherung der Handwerker

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
    Insbesondere geht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei bevorzugender Typisierung weiter als bei benachteiligenden Regelungen (BVerfGE 17, 1 [23 f.]; 34, 62 [69]).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
    Insbesondere geht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei bevorzugender Typisierung weiter als bei benachteiligenden Regelungen (BVerfGE 17, 1 [23 f.]; 34, 62 [69]).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich berechtigt, sich am Regelfall zu orientieren und bei der gesetzlichen Regelung zu typisieren (BVerfGE 18, 315 [340]; 39, 316 [329]).
  • BAG, 19.10.1960 - 1 AZR 373/58

    Rechtmäßige Aussperrung - Kündigung - Lösungstatbestand eigener Art -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
    Aufgabe des arbeitsrechtlichen (und auch beamtenrechtlichen) Mutterschutzes ist es vor allem, der Mutter vor und nach der Geburt eines Kindes die bisherige Arbeitsstelle sowie den bisherigen Verdienst möglichst zu erhalten, um dadurch Konflikte zwischen den Aufgaben der Frau als Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben auszugleichen (BAG, Urteil vom 19. Oktober 1960 - 1 AZR 373/58 -, [NJW 1961, 478]).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
    Wenn nach Art. 6 Abs. 4 GG jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft hat, so liegt darin ein bindender Auftrag an den Gesetzgeber, dessen Erfüllung nicht in seinem freien Belieben steht (BVerfGE 32, 273 [277]).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muß (BVerfGE 33, 171 [189]).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

    Dem Gesetzgeber steht - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. dazu BVerfGE 11, 105; 39, 316 mit Hinweis auf BVerfGE 23, 258 ; 28, 104 ; 21, 1 ; siehe auch BVerfGE 43, 108 ; 48, 346 ; 62, 323 ; 82, 60 ; ebenso: BVerwGE 54, 124 ; 61, 79 ).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

    Der Begriff des Vertretenmüssens enthält bei derartigen Regelungen das subjektive Moment der Vorwerfbarkeit (so BVerwGE 54, 124 [127, 128] zu § 10 Abs. 2 Satz 2 der Graduiertenförderungsverordnung) oder der Zumutbarkeit, die Unterbrechung zu verhindern (so BVerwGE 55, 288 [295, 296] zu § 20 Abs. 2 BAföG).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um

    Die von der Klägerin angegriffene Anwendung des § 31 Abs. 2 BBesG auf Fälle dieser Art hält sich noch innerhalb des dem Gesetzgeber bei der Verwirklichung des Schutz- und Fürsorgegebots des Art. 6 Abs. 4 GG zustehenden Gestaltungsspielraums (vgl. BVerwGE 54, 124 [BVerwG 23.06.1977 - V C 51/74]).
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Die von der Klägerin beanstandete Regelung hält sich demnach noch innerhalb des dem Gesetzgeber bei der Verwirklichung des Schutz- und Fürsorgegebotes des Art. 6 Abs. 4 GG zustehenden Gestaltungsspielraumes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974, NJW 1974, 1461; BVerwGE 54, 124 [130]).
  • VGH Hessen, 23.01.1996 - 9 UE 2209/93

    Bewilligung eines Promotionsstipendiums: Schlechterstellung von Ehegatten

    Erst dann verstößt sie gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1972 - 1 BvR 286, 293 und 295/65 -, BVerfGE 33, 171; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1977 - V C 51.74 -, Buchholz 421.4 § 8 GFG Nr. 1).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 14.78

    Rückzahlung überzahlter Beträge - Voraussetzungen für eine Ausbildungsförderung

    Der Begriff des Vertretenmüssens enthält bei derartigen Regelungen das subjektive Moment der Vorwerfbarkeit (so BVerwGE 54, 124 [127, 128] zu § 10 Abs. 2 Satz 2 der Graduiertenförderungsverordnung) oder der Zumutbarkeit, die Unterbrechung zu verhindern (so BVerwGE 55, 288 [295, 296] zu § 20 Abs. 2 BAföG).
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